Hallo,
bitte Leute sendet eine Mail an Frau Justizministerin Merk, damit meine Beschwerde meiner eingestellt Anzeige von der Generalstaatsanwaltschaft nicht abgewiesen wird, es geht um schreckliches Leiden von Haustieren zukünftig zu verhindern, aber auch alle andere Tiere in Laboren oder Pelztierzuchtfarmen oder Tiere, die wegen Seuchen euthanasiert werden, denn wenn der TA, der meine Katze fürchterlich grausam euthanasiert hat verurteilt wird, so wird dieses Urteil für ganz Deutschland gültig und jeder TA, der meint unsere Tiere aus KOstenersparnis mit dem barbarischen Tötungsmittel, das zur Euthanasie zugelassen ist (Fa. Intervet in Unterschleißheim) euthanasieren zu können (als Erstinjektion, als Zweitinjektion wenn as Tier schläft ist es gut geeignet) mach sich strafbar. Wenn Ihr Euch über die Euhanasie erkundigen möchtet, könnt Ihr das unter meiner Homepage www.qualvolle-Einschlaeferung.de
Bitte sendet eine Mail an (ihr könnt den unten stehenden Protestbrief kopieren oder eigenes schreiben aber das Aktenzeichen nicht vergessen)
Beate.merk@stmj.bayern.de
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Frau Justizministerin Merk
Prielmayerstr.7
80335 München
München, 08.04.2004
Tierquälerei in Deutschland erlaubt – Aktenzeichen 230 Js 233240/03
Sehr geehrte Frau Justizministerin Merk,
die Staatsanwaltschaft München – Frau Oberstaatsanwältin Miksch hat die Anzeige von Frau Lang gegen den Tierarzt, der Tiere bestialisch zu Tode quälte eingestellt und verstößt damit gegen die Ermittlungspflicht.
Wir protestieren und verurteilen es, wenn die Staatsanwaltschaft Straftaten und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz hinnimmt und dagegen nicht ermittelt. Die tierärztliche Behandlung von Tieren steht im öffentlichen Interesse, weshalb eine Ermittlung unabdingbar ist.
Trotzdem die qualvolle tierschutzwidrige Tötung der Katze von Frau Lang durch Zeugenaussagen bestätigt wird, wird von Staatsanwältin Miksch die Falschbehauptung aufgestellt, dass zur Anklageerhebung kein hinreichender Tatverdacht besteht.
Es wird von der Zeugin und von Frau Lang versichert, dass die Katze auf eine nicht vorstellbar grausame und verbotene Weise zu Tode gequält wurde. Es wurde gegen das Tierschutzgesetz eine intrapulmonale Injektion versucht, so dass die Katze ihre Qualen hinausschreien konnte weil der Treffer nicht direkt in die Lunge zielte. Eine Lungeninjektion als Erstinjektion, auch wenn angeblich mit einem Barbiturat ist nach dem Tierschutzgesetz verboten und eine schmerzlose Einschläferung ist für jeden Tierarzt Pflicht. Dass die Katze mit dieser Spritze narkotisiert wurde entspricht nicht den Tatsachen, da es viele qualvolle Minuten gedauert hat, bis sie regungslos wurde und nicht mehr vor Qualen geweint hat. Die Angabe Bosolds, bzw. der Staatsanwältin, dass aufgrund des abgemagerten Zustands weder eine Venen- noch eine Muskelinjektion möglich gewesen sei“ ist falsch, da auch bei Tieren in abgemagerten Zustand eine intravenöse oder intramuskuläre Injektion möglich ist. Auch ist die Begründung Bosolds, bzw. die der Staatsanwältin in ihrem Einstellungsbescheid falsch, dass die sich bereits im Tiefschlaf befindende Katze „intracordial“ (gemeint war intracardial) euthanasiert wurde, da die Zweitinjektion nicht intracardial, sondern zum wiederholten Mal intrapulmonal – in die Lunge – getätigt wurde.
Der Falschbehauptungen des Tierarztes liegt Gefühllosigkeit für Tiere zugrunde und wir erwarten, dass gegen Tierquälerei ermittelt wird.
Im Sinne der Tiere und der Tierschutzgesetze muss auch gegen Tierärzte ermittelt werden, wenn sie gegen die Gesetze verstoßen und ihren Beruf, Leiden von den Tieren abzuwenden, verfehlt haben. Wir erwarten von Ihnen als
Justizministerin, dass Sie sich für die Realisierung von Gesetzen, in dem Fall der Tierschutzgesetze einsetzen und die Generalstaatsanwaltschaft zu einer Ermittlung anweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Gigi,
ich kann Deinen Schmerz und Deine Verzweiflung verstehen. Hat es sich so zugetragen, wie es beschrieben ist, kann man den TA nur als Metzger bezeichnen.Un sein Handlen als illegal.
Allerdings finde ich die Generalisierung der Darstellung im Weiteren nicht gut.
Intracardiale und intrapulmonale Euthanasie wird zumindest in unserer Ecke nicht durchgeführt(doch, bei Tauben/Vögeln…).
Sowohl die Narkose mit einem höchstdosierten Narkotikum, als auch die Gabe der euthanasierenden Injektion findet i.v. statt.
Im Gegensatz zu früheren Mitteln( bei denen die Abschaltung anders herum verlief) schaltet ein Tötungsmittel heute die Gehirnfunktionen ab, woraufhin die Organe ihre Tätigkeit einstellen. Es wird also bewußt zunächst ein Hirntod herbeigeführt.
Man kann also guten Gewissens von einem eu thanatos reden.
Mich persönlich stört, in einen privaten Feldzug gebeten zu werden.
Wenn intensiveres Interesse an Info über Euthanasie besteht, schreib ich was dazu.
Emma