Hundehaftpflicht für Tierheimhunde?

Nun wie einigevon euch ja bereits wissen bin ich im Moment ohne eigenen Hund und kann auch in diesem Jahr wegen bauliche Maßnahmen am Haus keinen halten.

So dachte ich mir, dass ich für das Tierheim Hunde ausführen könnte und auch auf den HP gehe, um nicht ganz aus dem Hundesport raus zu kommen. Bis dahin ist das ok.

Nun habe ich erfahren, dass diese Tiere nicht in der Haftpflichtversicherung aufgenommen sind.

Mit anderen Worten; Sollte mal ein Tier sich von der Leine reißen und einen Verkehrsunfall oder andere Schäden verursachen, würde ich haftbar gemacht werden.

Meine Frage ist ob ich richtige Infos erhalten habe und ob man privat versicherungstechnisch was machen könnte?

Danke im Voraus!

10 Antworten auf „Hundehaftpflicht für Tierheimhunde?“

  1. Hallo!

    Ich glaube nicht, dass du dann haftbar gemacht wirsr, sonderm dass die Tiere im TH doch „pauschalversichert“ sind. Also nicht jeder einzelne. Wie hoch weiß ich allerdings nicht.

    Ich bin auch schon mit TH Hunden spazieren gegangen. Hatte aber auch gewisse Auflagen. Hundeplatz war tabu. Nur spazierengehen und nicht von der Leine machen.

  2. Nun zum HP dürfte ich schon, denn ich selbst bin Ausbilder mit Erfahrung und es gibt eine Menge Tiere die nix aber wirklich gar nix können. Also dankbar wäre man sicherlich schon,

    Wo könnte man denn einsehen wie die Tiere versichert sind?

    Sei nicht böse, nur ich kann mich nicht auf den Glauben verlassen, ich will mich schon auf das Wissen verlassen.

  3. Dann frage doch einfach in dem TH nach, wo du die Hunde ausführen willst. Frage auch danach, was sie zum Hundeplatz sagen. Rechlich muss das ja auch abgesichert werden. Viele TH wollen das nicht, weil TH Hunde manchmal unberechenbar sind, weil man nicht weiß, was sie alles erlebt haben und dann evt. Schaden nehmen oder Schaden anrichten. Das würde ich an deiner Stelle alles schriftlich absichern lassen.

  4. Wie ich schon schrieb, auf den HP dürfte ich, ich denke auch, dass ich da genug Erfahrungen habe.

    Aber genau vom hiesigen Tierheim habe ich die Info, dass ich haftbar gemacht werden kann, wenn mir z.B. das Tier vor ein Auto kommt. Ich kenne einige Leute die dort Hunde ausführen, würde mich mal interessieren ob die da den Durchblick haben.

    Nun habe ich aber etwas von einer Tierpensionsversicherung gehört, da werde ich mal am Ball bleiben.

  5. @Zarefkoeb

    warte, bis Speedy sich meldet. Sie hat genau das gemacht, was du meinst: TH-Hunde ausgeführt und auf dem Hundeplatz mit gearbeitet in der UO. Sie müsste das wissen.

  6. Die Tierheimhunde sind durch das Tierheim versichert, allerdings mussten wir als Gassigänger einen Zettel (Personalstammblatt und Verpflichtungserklärung des ehrenamtlichen Mitarbeiters) mit speziellen Regeln (Gassigeherordnung) unterschreiben z. B. Hund nicht von der Leine lassen um mit anderen Hunden zu spielen, Maulkorb- und Leinenpflicht, keine fremden Personen an den Hund ranlassen etc.. Wenn man sich daran nicht hält und etwas passiert, dann haftet man als Privatperson und nicht mehr das Tierheim.

    Allerdings war durch die Tierheimversicherung auch die Benutzung des Hundeplatzes mitversichert.

    Da in der Vergangenheit sehr viel passiert ist, hat bei uns die Tierheimversicherung eine Schulung mit Sachkundenachweis u. Theorieprüfung verlangt. Wenn man diese dann bestanden hat, durfte man tatsächlich auch mit den gefährlicheren Hunden spazieren gehen.

    Als Anschauungsbeispiel: Dein Ausführhund hat Maulkorbzwang, du lässt den Maulkorb weg und Hund beißt Radfahrer, der Radfahrer ist so schwer verletzt, dass er in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann; dafür wirst du dann haftbar gemacht, weil du dem Hund nicht den vorgeschriebenen Maulkorb aufgesetzt hast (ist ein wahres Beispiel).

    Wenn du dich also an die Regeln hälst, die dir hoffentlich ausgeteilt werden, kann nichts passieren.

    Wenn du weitere Fragen diesbezüglich hast, kannst du mich gerne fragen.

  7. Nun einen Maulkorbzwang gibt es bei uns in Niedersachsen (noch) nicht, daher würde das schon mal entfallen.

    Es scheint aber die Tante bei uns nicht den richtigen durchblick zu haben, denn lt. ihrer Aussage gebe es gar keine Versicherung. Komisch, komisch.

    Ich werde mich noch mal um die Tierpensionsversicherung schlau machen, wenn ich da nix in Erfahrung bringe, lasse ich lieber die Finger davon.

    Aber erstmal recht herzlichen Dank für eure Hilfe.

  8. Mit Maulkorbzwang meine ich die Listenhunde, die haben doch sicherlich einen?

    Ansonsten frag einfach mal die Tierheimverwaltung, es gibt da wohl tatsächlich Unterschiede. Hin und wieder kommt es auch darauf an, ob es dort üblich ist mit den Hunden überhaupt Gassi zu gehen bzw. zu trainieren.

    Ich will niemandem was böses unterstellen, aber könnte natürlich auch sein, dass sie keine Lust hat sich danach zu erkundigen u. deshalb keinen Durchblick hat.

  9. Kannst du irgendwie Gedanken lesen?

    Trick bitte verraten, so unter Zauberern meine ich sollte es doch möglich sein.

    Ne mal im ernst, ich hatte auch so das Gefühl!

    Aber lasse ich es und fertig! Aber erst mal sehen was so ein Versicherungsexperte dazu sagt!

  10. Original von Zarefkoeb
    Ne mal im ernst, ich hatte auch so das Gefühl!
    Aber lasse ich es und fertig!

    Sagen wir mal so, ich bin auch hingegangen und bin nicht sofort mit Th-Hunden spazieren gegangen 😉 Erst nachdem ich dort 1/2 Jahr lang ehrenamtlich am WE die Zwinger geputzt u. mich um die Hunde gekümmert habe, ist mir aufgefallen das man dort tatsächlich mit Th-Hunden Gassi gehen kann. Und letzteres hat mir auch niemand gesagt.

    Umso länger ich dort dann war, umso freundlicher war man zu mir u. dann gehört man dazu. Aus heutiger Sicht wundert es mich tatsächlich, dass ich das alles gemacht habe – aber ich bin halt extrem Hundevernarrt.

    Wenn es bei dem Th nicht klappt, dann suche dir ein neues aus, irgendwo wird man dein Hilfsangebot dankend annehmen.

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