hallo!
das 2jährige rückgaberecht gilt tatsächlich NUR für händler!wenn deine reiterhofcheffin keine händlerin in dem sinne ist, kann sie nicht auf das rückgaberecht bestehen!
wenn doch würde ich versuchen das irgendwie so zu regeln: zurückgeben wäre es rechtlich, aber indem du bezahlst kann es nicht geregelt werden!du kannst schließlich nichts dafür!!
theoretisch hätte der TA der die ankaufsuntersuchung gemacht hat sowas merken müssen oder???
also ich weiß nicht! 🙁
erzählst du uns wies nun weitergeht?