Hallo,
ich habe grade auf https://www.schuldnerberatungen.org/zwangsvollstreckung-in-das-bewegliche-vermoegen/ gelesen, dass „auch Tiere unter Umständen im Rahmen einer Zwangsvollstreckung als bewegliches Vermögen gepfändet werden können.“ Stimmt das?? Wenn ja, welche Tiere zählen dazu?